Geschäftliches

Eine Stiftung überdauert Generationen. Sie vermittelt Werte, die Bestand haben und die unsere Gesellschaft positiv beeinflussen. Zusammen mit der Erfahrung, dass Gott unserem Leben einen tieferen Sinn gibt, möchten wir uns dort engagieren, wo Wertschätzung und Nächstenliebe im Miteinander gelebt werden.

Die Verwaltungskosten der Stiftung sind sehr gering, weil die Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums ehrenamtlich tätig sind.

Die Stiftung „Christen für Braunschweig“ ist als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt.

Der Vermögensstock besteht aus dem Grundstockvermögen und den Zustiftungen. Nach § 4 Abs. 2 der Satzung ist dieser Vermögensstock:

  • zu 1/3 in Aktienindex-Fonds (ETFs) auf den DAX,
  • zu 1/3 in Aktienindex-Fonds (ETFs) auf den Euro Stoxx 50 und
  • zu 1/3 in Aktienindex-Fonds (ETFs) auf den MSCI World

angelegt. Deshalb gilt grundsätzlich: Sobald eine Zustiftung eingeht, wird sie unverzüglich so angelegt und dabei bleibt es dann auch.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 4 der Satzung. Zurzeit (Stand: 1. Juli 2022) beträgt das zu erhaltende nominelle Stiftungskapital 400.000 Euro

Der verteilungsfähige Betrag setzt sich aus 2 Quellen zusammen:

Quelle 1: Erhaltene Spenden. Sie sind in der Regel innerhalb von 2 Jahren für die Stiftungszwecke auszugeben.

Quelle 2:  Erträge aus der Anlage des Vermögensstocks. Um die Kaufkraft des Vermögensstocks auch über den Tod der Stifter und Zustifter hinaus ungeschmälert zu erhalten, können Erträge aus der Anlage des Vermögensstocks nur dann für die Stiftungszwecke verwendet werden, wenn sie höher sind als die offizielle Inflation.

Die Stiftung kannst Du unterstützen durch:

Spenden
Sie sind grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Spenden an die „Stiftung Christen in Braunschweig“ können im gesetzlichen Rahmen bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden, weil die „Stiftung Christen für Braunschweig“ als Institution zur „Förderung der Religion“ anerkannt ist. Die entsprechenden Spendenbescheinigungen werden nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres ausgestellt.
(unverbindlicher steuerrechtlicher Hinweis: Vom zu versteuernden Jahreseinkommen können bis zu 20% bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.)

Zustiftungen
Alle Zustiftungen werden unverzüglich in ETFs angelegt (siehe: Anlage des Vermögensstocks). Um die Kaufkraft der Zustiftungen auch über den Tod der Zustifter hinaus ungeschmälert zu erhalten, werden grundsätzlich nur Erträge aus der Anlage dieser Zustiftungen für die satzungsmäßigen Zwecke ausgegeben und dies auch nur, soweit sie über die Inflation hinausgehen.
Die entsprechenden Zustiftungsbescheinigungen werden nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres ausgestellt.
(unverbindlicher steuerrechtlicher Hinweis: Vom zu versteuernden Jahreseinkommen können -unabhängig von den Spenden- innerhalb von 10 Jahren insgesamt 1 Mio. Euro bzw. bei gemeinsamer Veranlagung 2 Mio. Euro bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.)

Persönlicher Einsatz
Auch über persönlichen Einsatz freuen wir uns. Wenn Du die Stiftung ehrenamtlich durch Deinen persönlichen Einsatz fördern möchtest, kannst Du uns gerne ansprechen.

Soweit Du die Stiftung finanziell unterstützt werden möchtest, muss sich aus Deiner Überweisung ergeben, ob sie eine „Spende“ oder eine „Zustiftung“ sein soll. Dann können wir Deine Überweisung gemäß Deinem Willen zutreffend einordnen und entsprechend verwenden.

Die Kontoverbindung der „Stiftung Christen für Braunschweig“:

IBAN: DE98 2699 1066 1846 8680 00

Damit wir die die entsprechende Steuerbescheinigung zusenden können, sende bitte Deine Kontaktdaten an:

                stiftung@christen-fuer-braunschweig.de

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